Pflichten von Betreibern von Online-Marktplätzen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten nach der EuGH-Entscheidung C-492/23
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 02.12.2025 eine Grundsatzentscheidung in der Rechtssache C-492/23 (Russmedia Digital und Inform Media Press) gefällt. Portale, Marktplatz) im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten gemäß Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). Die Entscheidung beseitigte die bisherigen Zweifel darüber, inwieweit sich Plattformen auf die „passive Rolle“ des Hosting-Anbieters gemäß der Richtlinie 2000/31/EG (E-Commerce) berufen können. Bereitstellung sexueller Dienstleistungen. Obwohl der Betreiber die Anzeige schnell entfernte, hat sich der Inhalt inzwischen auf andere Websites ausgebreitet. Das Opfer verklagte die Plattform auf Schadensersatz wegen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Art. 4 Nr. 7 DSGVO, da seine Plattform die öffentliche Zugänglichkeit von Daten ermöglicht. Plattformen können sich nicht auf eine passive Rolle berufen – der Gerichtshof präzisierte, dass sich der Betreiber eines Online-Marktplatzes diesen Pflichten aus der DSGVO nicht entziehen kann, indem er sich auf den Haftungsausschluss der Richtlinie 2000/31/EG (Artikel 14 Abs. 1) beruft.
Zu den Pflichten gehören:
Proaktive Identifizierung: Vor der Veröffentlichung technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen Maßnahmen (z. B. KI-Filter) zur Erkennung von Werbung mit sensiblen Daten (Art. 9 DSGVO, z. B. Sexualleben, Gesundheit).
Überprüfung der Einwilligung: Prüfen Sie, ob der Werbetreibende berechtigt ist (die Person selbst oder mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person); Andernfalls lehnen Sie die Anzeige ab.Verhinderung der Verbreitung: Maßnahmen gegen Vervielfältigung und illegale Verbreitung sicherstellen.
Bei Verstößen gegen die Pflicht drohen dem Betreiber Strafen von bis zu 4 % des Weltjahres. verbesserter Schutz vor Datenmissbrauch auf Plattformen wie Bazoš, Facebook Marketplace und anderen, einfachere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für Geschädigte.
Für Plattformen (Online-Marktplätze) bedeutet die betreffende Entscheidung die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung der Verarbeitung personenbezogener Daten, der Moderation von Werbeanzeigen vor der Veröffentlichung (ex-ante), nicht erst nach der Meldung, der Notwendigkeit, in automatisierte Erkennungssysteme und die Überprüfung der Benutzeridentität zu investieren, sowie die Notwendigkeit, ein DSGVO-Audit durchzuführen und die Schadensdokumentation zu stärken.
Diese Entscheidung ist für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich und verstärkt den Trend der proaktiven Plattformverantwortung (vgl. Google, C-460/20).